JE - Design
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der JE DESIGN GmbH (Stand: 14.02.06)
1. Bestellungen
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische Durchsagen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber angenommen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht sofortige Lieferung. Die Bestellung kommt, wenn der Käufer sofortige Lieferung verlangt im Falle der telefonischen Bestellung über die Artikel zustande, die der Kunde gegenüber uns telefonisch angibt. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Einzel- oder Sonderanfertigungen und Warenproben:
Der Käufer hat die Möglichkeit Warenproben, Muster oder Probeabzüge kostenfrei zu erhalten, und somit die Richtigkeit der von Ihm bestellten Ware und deren Funktion zu prüfen und ggf. zu ändern.
Motorenteile, Reifen und Felgen sowie Auspuffanlagen dürfen nur montiert, jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Werden diese Teile in Betrieb genommen oder beschädigt, so stellen wir diese dem Besteller in Rechnung.
2. Lieferumfang
Lieferungen ins Ausland sind nur bei Zahlung per Vorkasse möglich.
3. Lieferfristen
4. Transportrisiko
5. Gewährleistung und Haftung
In unseren Preisen ist kein Wagniszuschlag enthalten. Sollten die zu bearbeitenden Gegenstände durch unser Verschulden Ausschuß werden, so sind wir verpflichtet, die Bearbeitung auf unsere Kosten neu durchzuführen. Das erforderliche Arbeitsstück mit den von Ihnen auszuführenden Vorarbeiten ist uns kostenlos und frachtfrei zur Verfügung zu stellen. Sport- und Rennfahrzeuge, sowie deren Einbauteile fallen nicht unter die Garantiebestimmungen des Kfz-Handels. Für die Verwendung im Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör oder Umrüstsätzen übernehmen wir keine Gewähr. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, daß alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den Kfz-Papieren eingetragen werden.
Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluß oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Ist JE Design gesetzlich nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, erklärt sich aber dennoch hierzu bereit, so wird der Auftraggeber mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Verkaufspreises belastet.
6. Abrufaufträge und Mengenrabatte
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Waren sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der uns aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist unser Kunde ein Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.
Der Käufer kann jedoch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Trotz der Abtretung ist unser Kunde berechtigt, die Forderung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung des Kunden berührt unsere Einziehungsbefugnis nicht. Wir werden die Forderungen jedoch solange nicht selber einziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wenn wir die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist unser Kunde verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben. Ist unser Kunde Kaufmann und hat die Vorbehaltsware von uns im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen, so sind wir und unsere Bevollmächtigten gegebenenfalls auch berechtigt, die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an uns abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung, der an uns abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen seinen Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inklusive Mehrwertsteuer als an uns abgetreten, den bzw. die der Kunde seinem Abnehmer für unsere Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet unser Kunde bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten.
Unser Kunde tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen unserer Sicherung. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend. Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen unseren Kunden nachhaltig um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne Zustimmung unsererseits unzulässig.
Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte muß der Käufer unverzüglich Anzeige machen.
8. Preise, Einkaufs- und ZahlungsbedingungenZahlungen sind grundsätzlich nur an uns direkt zu leisten. Die Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort nach Wareneingang ohne Abzug zu erfolgen, falls keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie Abzüge jeder Art (z.B. Frachten, Porto oder Überweisungsgebühren) sind unzulässig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von Euro 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer niedrigeren, uns der Nachweis einer höheren Belastung vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, durch Banklastschrift oder Nachnahme den Rechnungsbetrag einzuziehen.
9. Allgemeines
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand


