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JE News

Tuning-Maßnahmen stets der Kfz-Versicherung melden

10.05.2007


Damit die Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht erlischt, müssen Änderung und Umbauten durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Anschließend ist es meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.

Kaum bekannt ist hingegen, dass Tuning-Maßnahmen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen. Wird dies versäumt, ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen.

Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine "Obliegenheitsverletzung" und zeigen sich hier in der Regel unnachgiebig. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten Umrüstaktion Rat beim Sachverständigen ein und vermeidet so unnötige Kosten und Stress. (ar/os)

Quelle: ar - 8. Mai 2007

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